ADAC NMX Cup
News und Facts 2011
Klasseneinteilung
Nach Beschluss vom 20. November 2010 gilt ab der Saison 2011 für die Wertung zum Norddeutschen ADAC Motocross Cup die folgende Klasseneinteilung:
- Schüler A (sofern vom Veranstalter ausgeschrieben)
50 ccm
6 9jährige, Jahrgänge 2002 2005 - Schüler B
65 ccm
8 12jährige, Jahrgänge 1999 2003 - Jugend J
80 ccm (125 ccm 4T / 150 ccm 4T)
10 15jährige, Jahrgänge 1996 2001 - MX 2
125 ccm (150 ccm 2T / 250 ccm 4T)
14 23jährige, Jahrgänge 1988 1997 - MX 1/open
offen (125 ccm, 175 ccm, 250 ccm, 350 ccm, 500 ccm)
ab 16 Jahre, Jahrgang 1995 - MX S40
offen (125 ccm, 175 ccm, 250 ccm, 350 ccm, 500 ccm)
ab Jahrgang 1970 - MX S50
offen (125 ccm, 175 ccm, 250 ccm, 350 ccm, 500 ccm)
ab Jahrgang 1960 - Damen
offen (125 ccm, 175 ccm, 250 ccm, 350 ccm, 500 ccm)
4-Takt Motorräder
In den Klassen J und MX2 starten die 2 Takter und 4 Takter gemeinsam und werden auch gemeinsam gewertet. Für die ADAC NMX Cup Wertung erfolgt jedoch eine getrennte Wertung, um die Qualifikationsgrundlagen für den ADAC Clubsport Endlauf besser darstellen zu können.
Für den Fall, dass in diesen Klassen Halbfinale gefahren werden müssen, wird die Wertung bis zum 20. Platz einer Kategorie unter Berücksichtigung der Halbfinals durchgeführt.
Wertungs-/Startberechtigung
Gewertet werden nur ADAC-Mitglieder mit Hauptwohnsitz (Mitgliedsadresse) im Bereich der Norddeutschen ADAC-Regional-Clubs (Gaue), die im Besitz einer für diesen Wettbewerb gültigen DMSB Fahrerlizenz sind und sich schriftlich um die Wertung im Norddeutschen ADAC-Motocross-Cup 2011 beworben haben.
- Achtung: ADAC-/DMV-Clubsportausweise haben 2011 im NMX Cup keine Gültigkeit mehr.
Nicht in Wertung?
Nicht wertungsberechtigt sind, außer in der Senioren- und Damen-Klasse , Inter-Lizenzfahrer des DMSB, ehemalige Inter-Lizenzfahrer, die für das aktuelle Jahr aufgrund ihres Antrages in die B-Lizenzklasse zurückgestuft wurden, sowie B-/C-Lizenzfahrer des DMSB, die im vorangegangenem Jahr in ihrer Klasse Punkte in einer Deutschen Meisterschaft oder im ADAC MX Youngster Cup bzw. im ADAC MX Junior Cup Punkte erfahren haben.
Gleichwohl sind die vorgenannten TeilnehmerInnen bei den Veranstaltungen startberechtigt.
Nenngeld
Gemäß aktuellem Beschluss wird das Nenngeld für die einzelnen Veranstaltungen auf max. 35 festgelegt, ohne eventuelle Aufschläge für verspätet eingegangen Nennungen. Die Höhe des jeweiligen Nenngeldes für die einzelnen Veranstaltungen wird in der Terminübersicht publiziert.
Mannschaftswertung
Jeder ADAC Ortsclub kann eine oder mehrere Mannschaften nennen. Fahrer sind am jeweiligen Veranstaltungstag nur für eine Mannschaft startberechtigt. Die Mannschaftsbe-zeichnungen müssen aus dem Ortclubnamen und der laufenden Nummer bestehen. Eine Mannschaft besteht aus 4 Fahrern, wobei die 3 besten Einzelplatzierungen zur Wertung herangezogen werden. Die Mannschaftsnennung hat am Veranstaltungstag schriftlich bis spätestens zum Start des Trainings der 1. Klasse zu erfolgen.
Einführungsrunde
Bei 2-Tagesveranstaltungen ist in allen Klassen eine Einführungsrunde vorgeschrieben
DMSB Lizenz 2011
C-Lizenz:
* (Jahresgebühr 20):
Die C-Lizenz wird unter vorrangiger Beachtung der sich aus den verschiedenen Wettbewerbsbe-stimmungen ergebenden Einschränkungen im Grundsatz ausgestellt für Antragsteller, nachdem sie das 6. Lebensjahr vollendet haben bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden.
Ältere Antragsteller müssen sich in jedem Fall einer speziellen ärztlichen Untersuchung durch den/die Verbandsarzt/-ärztin des DMSB oder einem von ihm benannten Arzt unterziehen.
Die Ausstellung dieser Lizenz an jüngere Antragsteller ist nicht möglich.
Die Ausstellung einer C-Lizenz an Fahrer, die gemäß Punkt 2.1.5 eine Inter-Lizenz beantragen
müssten bzw. an Fahrer, die in dem der Antragstellung vorangegangenen Jahr im Besitz einer Inter-Lizenz waren sowie an Fahrer, die aufgrund ihrer Erfolge in der B-Lizenzklasse keine Startberechtigung in einer Clubsportklasse haben, ist ausgeschlossen.
Im Übrigen sind die in den verschiedenen Disziplinen unterschiedlichen altersspezifischen Festlegungen zu beachten.
Die Ausstellung von C-Lizenzen an ausländische Fahrer am Veranstaltungsort ist grundsätzlich möglich, jedoch hat die ausgestellte Lizenz nur Gültigkeit für die Veranstaltung vor Ort. Voraussetzung hierzu ist, dass der Fahrer eine Krankenversicherung mit unbegrenzter Deckungsübernahme für Deutschland abgeschlossen hat und dies dem Veranstalter
nachweist. Die beschränkt gültige Lizenz ist dem ausländischen Fahrer nicht auszuhändigen, sondern verbleibt bei den Dokumenten des Veranstalters.
Die Gültigkeit dieser Lizenzen beschränkt sich auf die Teilnahme an den für C-Lizenzklassen ausgeschriebenen Wettbewerben im Zuständigkeitsbereich des DMSB.
Die Nutzung einer C-Lizenz ist möglich bzw. teilweise vorgeschrieben
im Rahmen von genehmigungspflichtigen Veranstaltungen/ Klassen im Inland,
soweit nach den Wettbewerbsbestimmungen die Zulassung von C-Lizenzinhabern vorgesehen ist;
bei allen im Rahmen von genehmigungspflichtigen Veranstaltungen zusätzlich ausgeschriebenen
C-Lizenz-Klassen;
bei vom DMSB genehmigten Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen;
bei allen DMSB-C-Lizenz-Veranstaltungen/-Klassen oder DMSB-genehmigungsfreien Veranstaltungen, die als solche bei den zuständigen Sportabteilungen der Verbände angemeldet und von diesen bei gleichzeitiger Information des DMSB genehmigt wurden.
* Lizenzpreis beinhaltet die Lizenz sowie die Prämie für die mit der Lizenz verbundenen Sportunfall-Grundversicherung
Anträge können über die Abteilung Jugend & Sport des ADAC Schleswig-Holstein angefordert werden!